Schadstoffsanierung

Zertifizierte Sanierung von Asbest, Künstlichen Mineralfasern, Teer und kontaminierten Bereichen – sicher, dokumentiert und nach den aktuellen TRGS-Vorschriften.

Schadstoffsanierung erfordert Fachkenntnis – und Nachweise

TRGS steht für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Sie legen verbindlich fest, wie gefährliche Materialien sicher gehandhabt, beseitigt und entsorgt werden müssen.

Nicht jedes Unternehmen darf Schadstoffsanierungen durchführen. Wir sind für alle vier relevanten Bereiche zertifiziert – von der Asbestsanierung bis zur Beseitigung von Teer und PAK-haltigen Materialien. Unsere Mitarbeiter sind geschült, unsere Arbeitsweise behördlich anerkannt.

  • Behördlich anerkannte Zertifizierung
  • Geschultes Fachpersonal für alle TRGS-Bereiche
  • Lückenlose Dokumentation und Entsorgungsnachweise
  • Koordination mit Behörden und Entsorgungsunternehmen

Vier TRGS-Bereiche – ein Ansprechpartner

Wir decken alle wesentlichen Schadstoffbereiche ab, die bei Sanierungen, Abbrucharbeiten und Wasserschadensanierungen auftreten können.

TRGS 519 – Asbest

Asbest wurde in Deutschland bis 1993 in Baustoffen verbaut und ist noch heute in vielen Gebäuden vor 1993 vorhanden: in Fassadenplatten, Dämmungen, Fliesen und Klebstoffen. Die TRGS 519 regelt den sicheren Umgang und die fachgerechte Entsorgung von Asbestprodukten. Unsere zertifizierten Mitarbeiter erkennen, sichern und entsorgen asbesthaltige Materialien sicher und behördenkonform.

TRGS 521 – Künstliche Mineralfasern (KMF)

Künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle) wurden vor allem zwischen den 1970er und 1990er Jahren als Dämmstoffe verbaut. Ältere KMF-Produkte können krebserregende Fasern freisetzen. Die TRGS 521 legt Schutzmaßnahmen für den Rückbau und die Entsorgung fest – unsere Fachkräfte arbeiten mit geeigneter Schutzausrüstung und sachgerechter Absaugung.

TRGS 524 – Kontaminierte Bereiche

Schimmelpilzbefall, chemische Verunreinigungen, biogene Schadstoffe oder andere kontaminierte Bausubstanzen verlangen besondere Schutzmaßnahmen. Die TRGS 524 regelt die Arbeit in solchen Bereichen und schreibt Schutzklassen, Schutzausrüstung und Dekontaminationsverfahren vor. Wir führen die Einstufung, Sicherung und Sanierung nach aktuellem Stand der Technik durch.

TRGS 551 – Teer und PAK

Teerhaltiger Kleber (Teerpappe, PAK-haltige Bitumenprodukte) findet sich häufig unter alten Bodenbelägen in Gebäuden aus den 1950er bis 1970er Jahren. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind krebserzeugend. Die TRGS 551 regelt den sicheren Umgang und die fachgerechte Entsorgung – ohne Staubaufwirbelung, mit geeigneten Werkzeugen und Filtersystemen.

Unser Sanierungsablauf

Begehung & Probenahme

Wir begutachten das Objekt, entnehmen Materialproben und lassen diese von einem akkreditierten Labor analysieren. So wissen wir genau, welche Schadstoffe vorliegen und in welcher Konzentration.

Sanierungsplan & Behördenmeldung

Auf Basis der Analyseergebnisse erstellen wir einen Sanierungsplan, melden das Vorhaben bei den zuständigen Behörden an und stimmen den Ablauf mit allen Beteiligten ab.

Schutzmaßnahmen & Absperrung

Bevor die eigentliche Sanierung beginnt, richten wir Schutzzonen ein, installieren Unterdruckhaltung und statten unser Team mit der vorgeschriebenen Schutzausrüstung aus.

Sanierung & Freimessung

Die Schadstoffe werden fachgerecht entfernt und in zugelassenen Behältern zur Sondermüllentsorgung gebracht. Abschließend wird das Objekt freigemessen und die Ergebnisse werden dokumentiert.

FAQ – Schadstoffsanierung

Wie erkenne ich, ob in meinem Gebäude Asbest verbaut ist?
Asbesthaltige Materialien sind optisch nicht von unbedenklichen Baustoffen zu unterscheiden. Als Faustregel gilt: Gebäude, die vor 1993 errichtet oder saniert wurden, können Asbest enthalten – besonders in Fassadenplatten, Dämmungen, Fliesenklebern, Spachtelmassen oder Dachpappen. Wir nehmen gerne Proben und lassen diese analysieren.
Darf ich asbesthaltige Materialien selbst entfernen?
Nein. Die Entfernung von schwach gebundenem Asbest (z. B. Spritzasbest) ist in Deutschland ausschließlich Fachbetrieben erlaubt, die nach TRGS 519 zertifiziert sind. Auch für stark gebundenen Asbest (z. B. Asbestzementplatten) gelten strenge Vorgaben. Eigenmächtiges Entfernen kann zu Bußgeldern und erheblichen Gesundheitsrisiken führen.
Übernimmt die Versicherung die Kosten einer Schadstoffsanierung?
Das hängt vom Einzelfall und der Versicherungspolice ab. Tritt ein Wasserschaden auf und werden dabei Schadstoffe (z. B. Teerkleber unter dem Boden) freigelegt, übernehmen viele Gebäudeversicherungen die Sanierungskosten. Wir erstellen Ihnen eine lückenlose Dokumentation, die Sie direkt bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wie lange dauert eine typische Schadstoffsanierung?
Das ist stark abhängig vom Umfang. Kleine Bereiche (z. B. ein Zimmer mit Asbestfliesen) lassen sich oft innerhalb eines Tages sanieren. Großflächige Sanierungen oder der Umgang mit Spritzasbest können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen nach der Erstbegehung eine realistische Zeitschätzung.

Schadstoffverdacht im Gebäude?

Wir begutachten Ihr Objekt, entnehmen Proben und erarbeiten einen sicheren Sanierungsplan – zertifiziert nach TRGS 519, 521, 524 und 551.